Urteil Nr. 2C_76/2023 vom 14. November 2023, E. 4.2.2

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil zum ersten Mal entschieden, dass der revisionsrechtliche Grundsatz «not documented not done» auch höchstrichterlich gilt. Wurden bestimmte Revisionsarbeiten nicht dokumentiert, so darf daraus geschlossen werden, dass sie nicht durchgeführt wurden.

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