Urteil Nr. 4A_63/2023 vom 24. Mai 2023, E. 4.4.

Gemäss einem diesjährigen Urteil des Bundesgerichts bezieht sich die „Business Judgment Rule“ (BJR) nur auf Geschäftsentscheide, nicht aber auf Kontroll- und Organisationsaufgaben, die der justizmässigen Nachkontrolle unterstehen. Zu diesen Kontrollaufgaben gehört insbesondere auch die Einhaltung der Vorschriften zur Rechnungslegung. Das vorinstanzliche Schiedsurteil der Sanktionskommission der Schweizer Börse gegen eine börsenkotierte Gesellschaft war allerdings vor Bundesgericht nur unter der Willkür-Kognition und damit eingeschränkt überprüfbar (vgl. Art. 393 ZPO).

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