Vereinigtes Urteil Nr. 4A_465/2022 und 4A-467/2022 vom 30. Mai 2023, zur Publikation vorgesehen
Die Revisionsstelle haftet solidarisch mit der Muttergesellschaft und dem einzigen Verwaltungsrat der konkursiten Tochtergesellschaft, wenn letztere unzulässig hohe Dividenden an die Muttergesellschaft ausschüttet und dabei wesentliche Mängel in der Rechnungslegung aufweist, die von der Revisionsstelle nicht moniert wurden (für ein hängiges Schiedsverfahren waren zu wenig hohe Rückstellungen gebildet worden, der Kostenvorschuss an das Schiedsgericht war unzulässigerweise erfolgsneutral verbucht worden und die Forderung gegenüber einem Drittunternehmen hätte mangels Vermögenswerten derselben nicht aktiviert werden dürfen). Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei die Wahrscheinlichkeit eines Unterliegens mit rund 50% einschätzt, dann ist eine anteilmässige Rückstellung (50% der Forderung) angezeigt. Interessant sind auch die Ausführungen zur unechten Konkurrenz zwischen Verantwortlichkeitsklage (Art. 754 ff. OR) und Rückforderungsklage (Art. 678 OR).
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